Betreuungs­recht

Vorsorge­vollmacht


 

 

Betreuungsrecht


Ich bin seit mehr als 15 Jahren als gerichtlich bestellte rechtliche Betreuerin tätig und kenne sozusagen „beide Seiten“. Ich vertrete Sie sowohl, wenn es um  einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung geht, als auch, wenn eine Betreuung wieder aufgehoben werden soll. Nicht selten kommt es auch zwischen den Angehörigen und dem rechtlichen Betreuer zu Differenzen, so daß ein Betreuerwechsel gewünscht wird. Auch hier können Sie sich an mich wenden – kurzum in allen Angelegenheiten der rechtlichen Betreuung.

Vorsorgevollmacht


Alternativ zur rechtlichen Betreuung haben Sie auch die Möglichkeit, für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen, indem Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, wer für Sie die notwendigen Entscheidungen treffen und sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Gibt es keine Angehörigen oder Freunde, denen Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen können, sprechen Sie mich an. Ich übernehme Vorsorgevollmachten und übe sie nach Ihren Vorstellungen und Wünschen aus.

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